StGB § 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
[ Auszug: (1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den
Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in
einer Weise bes ... ]